Hühner brauchen ein an ihre Bedürfnisse angepasstes Futter - nur so bleiben sie gesund und leistungsfähig. Dazu gehören auch Proteine.
Aber nicht alles, was proteinreich ist, ist auch für Hühner geeignet.
Die richtige Futterauswahl schützt unsere Tiere und verhindert die Ausbreitung von Seuchen.
RECHTLICHER RAHMEN - DAS VERFÜTTERUNGSVERBOT TIERISCHER PROTEINE AN NUTZTIERE
Die Verfütterung von tierischen Proteinen (Fleischmehl, Tiermehl), Fleisch und Fleischabfällen (Speiseabfällen) und anderen tierischen Küchen- und Speiseabfällen an Nutztiere wie Geflügel, ist in Deutschland und der EU aufgrund von Tierseuchenschutzgesetzen (insbesondere BSE / TSE-Regelungen) weitgehend verboten.
Dieses Verbot dient der Tiergesundheit und ist in der EU Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 (Tierische Nebenprodukte-Verordnung) und den entsprechenden EU-TSE-Verordnungen (Verordnung (EG) Nr. 999/2001) sowie nationalen Gesetzen wie dem TierNebG (Tierisches Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz) verankert.
Das deutsche Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) bildet dabei die Basis für die Bekämpfung von Seuchen im Inland.
- Zulassung von Insektenprotein: es sind nur noch verarbeitete tierische Proteine (PAP) von bestimmten Insektenarten in der EU als Futtermittel für Geflügel zugelassen.
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- Soldatenfliege (Hermetia illucens)
- Stubenfliege (Musca domestica)
- Mehlkäfer (Tenebrio molitor)
- Getreideschimmelkäfer (Alphitobius diaperinus)
- Heimchen (Acheta domesticus)
- Kurzflügelgrille (Gryllodes sigillatus)
- Steppengrille (Gryllus assimilis) und
- Seidenspinner (Bombyx mori).
- Beschränkung auf bestimmte Arten: Nicht alle wirbellosen Tiere sind automatisch als Nutzgeflügelfutter zugelassen. Gammarus müssen als verarbeitetes tierisches Protein (Insektenprotein) den Zulassungsbestimmungen entsprechen, um verfüttert werden zu dürfen. So sind zum 1. Januar 2026 Änderungen der FuttMV (Futtermittelverordnung) in Kraft getreten, die Grenzwerte für unerwünschte Stoffe betreffen.
- Gammarus-Status: Gammarus gelten als tierisches Nebenprodukt (Kategorie 3) und somit als tierisches Protein.
Material der Kategorie 3
Die Verarbeitung zur Herstellung von Futtermitteln für Nutztiere, Pelztiere und Heimtierfuttermittel ist mit Einschränkungen und strengen Auflagen aus Material der Kategorie 3 zulässig. Hierbei sind zusätzlich die einschlägigen Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 und futtermittelrechtliche Vorgaben einzuhalten.
- Hygienevorschriften: Die Herstellung von Futtermitteln aus tierischen Nebenprodukten (wie Gammarus) muss der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 entsprechen, um gesundheitliche Risiken auszuschließen.In Mischfuttermitteln müssen die strengen Kontrollaspekte der VO 999/2001 beachtet werden.
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Duldungspraxis: Die Nutzung von Gammarus in Geflügelfutter wurde in der Vergangenheit in einigen Fällen geduldet, was jedoch im Rahmen der strengeren EU-Vorgaben neu bewertet wurde.
Landwirte und Futtermittelhersteller müssen sicherstellen, dass nur zugelassene und spezifizierte Produkte verwendet werden, die den EU-Hygiene- und Verarbeitungsstandards entsprechen. Die Umsetzung erfolgt durch amtliche Kontrollen, die sicherstellen, dass keine unerwünschten Stoffe in die Futtermittelkette gelangen.
