Impfplan für Rassegeflügel

Es gibt viele mögliche Impfungen für Rassegeflügel, und jeder muss die entsprechenden Impfungen für seine jeweiligen Bedürfnisse, angepasst an Standort, Haltungsform, Immunstatus, Infektionsdruck und Rasse, bei der Erstellung seines Impflanes brücksichtigen. Daher muss dieser Impfplan nicht zwingend für jeden Hühnerzüchter optimal sein, aber er kann zumindest als Anhaltspunkt dienen.

Bei der Newcastle Desease (Atypischen Geflügelpest) handelt es sich um eine Pflichtimpfung, die nach der Grundimmunisierung alle 3 Monate aufgefrischt werden muss (Geflügelpest-VO vom 21.12.1994).

Der Ausbruch der Atypischen Geflügelpest (Newcastle Desease) und der Klassischen Geflügelpest (Aviäre Influenza) sind anzeigepflichtig!

 

Bei Bedarf, regional oder je nach Belastung der Ställe und Ausläufe, empfiehlt sich eine Impfung gegen Salmonellen. Auch können andere Impfungen im Einzelfall sinnvoll sein.

Die Impfstoffe werden zumeist über das Trinkwasser verabreicht, mit Ausnahme des Marek-Impfstoffes, des Coryza-Impfstoffes und des ILT-Impfstoffes. Bei der Marek-Impfung werden jedem Küken 0,2 ml Impfstoff s.c. im Nacken oder i.m. im Oberschenkel injiziert, bei der Coryza-Impfung werden jedem Küken 0,25 ml Impfstoff i.m. in den Oberschenkel injiziert und bei der ILT-Impfung erhält jedes Küken einen Tropfen Impfstoff in den Bindehautsack eines Auges.

Erster Ansprechpartner und bester Berater zu allen Impffragen ist immer der Tierarzt des Vertrauens!

 

Jeder Halter von Hühnern ist verpflichtet, diese beim städtischen Ordnungsamt zu melden, und ordentlich bei der Tierseuchenkasse in Münster zu versichern. Man erhält dort seine Tierseuchenkassen-Nummer und seine Registriernummer, die auch beim Melden der Tiere auf Schauen abgefragt wird. Beim Ausbruch einer Seuche haftet die Tierseuchenkasse für entstehende Schäden. Der Beitrag liegt in NRW für Bestände mit bis zu 300 Hühnern bei 10,-€ jährlich.

 

Landesamt für Ernährungswissenschaften und Jagd

Nordrhein-Westfalen

- Tierseuchenkasse

Nevinghoff 6

48147 Münster

Tel. (0251) 28982-0

http://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierseuchenkasse/