Ihr seid von der Vogelgrippe 2025 betroffen?
Bitte folgt den behördlichen Anweisungen so gut es geht, auch wenn sie Euch unsinnig erscheinen mögen. Es macht keinen Sinn, das Leben der Tiere zu gefährden, die Behörde ist da weitaus gefährlicher als das Virus. Gebt das Geld lieber für die Schutzmaßnahmen als für Strafen aus.
Verhalten bei Stallpflicht
In Deutschland wird eine Stallpflicht für Geflügel in der Regel bei Ausbrüchen der Vogelgrippe (Geflügelpest) angeordnet, um den Kontakt zwischen Haus- und Wildvögeln zu unterbinden und die Seuche einzudämmen. Die konkreten Auflagen und Bestimmungen werden von den regionalen Veterinärbehörden festgelegt und basieren auf der Geflügelpestschutzverordnung (GeflPestSchV).
Auflagen
Die Auflagen einer Stallpflicht zielen darauf ab, den Kontakt zwischen Geflügel und Wildvögeln zu verhindern, um die Ausbreitung der Aviären Influenza (Geflügelpest, Vogelgrippe) zu unterbinden. Dazu gehören die Unterbringung aller Geflügelarten im Stall, in Volieren oder in überdachten Ausläufen mit Netzen, strikte Hygiene durch das Tragen von separater Stallkleidung und -schuhen (samt Desinfektion von Schuhen), sowie die vor Wildvögeln sichere Aufbewahrung von Futter, Wasser, Einstreu und Stallzubehör.
Der eigene Bestand liegt in einem Sperrbezirk (mindestens 3 km Radius) oder einem Beobachtungsgebiet (mindestens 10 km Radius)?
Die richtige Schutzkleidung für diesen Fall:
- Chemikalien- Schutzoverall Kat. III Typ 5 + 6 (Einwegoverall)
- EN 13982-1 partikeldicht
- EN 14126/2003 Infektionsschutz gegen Blut und Viren
- EN 13034 begrenzt Spritzdicht
1. Sicherheitsvorkehrungen
- Kein Kontakt mit Wildvögeln: das Geflügel muss so untergebracht werden, dass ein Kontakt mit Wildvögeln vollständig ausgeschlossen ist. Der Stall muss lückenlos abgedichtet sein, oder der Auslauf muss durch ein festes, wasserdichtes Dach und eine seitliche Begrenzung, etwa ein Netz mit einer Maschenweite von maximal 2,5 cm, gesichert werden.
- Schutz des Futters: Futter, Einstreu und Wasser müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Die Fütterung und Tränkung der Tiere darf nur im Stall erfolgen.
- Sicherung der Eingänge: Alle Zugänge zu den Ställen sind gegen unbefugtes Betreten zu sichern. Betriebsfremde Personen und Haustiere müssen ferngehalten werden.
- Hygiene-Schleuse: Vor dem Betreten und Verlassen des Stalls ist eine Desinfektionswanne für Schuhe bereitzustellen und zu nutzen.
2. Hygienemaßnahmen
- Sichere Arbeitskleidung: Geflügelhalter müssen Straßen- und Stallkleidung strikt voneinander trennen. Der Stall und Auslauf darf nur mit betriebseigener, spezifischer Kleidung und Schuhwerk betreten werden.
- Kleiderwechsel: Kleidung, die im Stall getragen wird, ist abzulegen, bevor man andere Bereiche betritt. Bei Wiederverwendung muss die Kleidung bei mindestens 60 °C gewaschen werden.
- Reinigung und Desinfektion: Schuhe sind nach Verlassen des Stalls gründlich zu reinigen und zu desinfizieren. Auch Gerätschaften und Fahrzeuge, die mit Geflügel in Berührung kommen, müssen gereinigt und desinfiziert werden.
- Persönliche Hygiene: Hände müssen vor dem Betreten und nach dem Verlassen des Stalls mit Wasser und Seife gewaschen werden.
3. Tierwohl
- Um den Stress für die Tiere zu minimieren, sollte man auf eine artgerechte Haltung auch im begrenzten Raum achten.
- Beschäftigungsmaterialien: Hühner benötigen Beschäftigungsmöglichkeiten, wie eine dicke Strohschicht oder einen Strohballen mit eingestreuten Körnern, Sandbäder und Spielzeug
- Struktur im Stall: Sitzstangen in unterschiedlichen Höhen können den begrenzten Platz strukturieren und den Tieren Rückzugsmöglichkeiten bieten.
- Optimale Beleuchtung: falls künstliches Licht notwendig ist, sollten spezielle Vogellampen eingesetzt werden
- Eine überdachte Voliere kann den Hühnern Frischluft und mehr Platz bieten, auch wenn sie
- den eigentlichen Auslauf nicht nutzen dürfen
